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   BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96   

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BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96 (https://dejure.org/1996,10161)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 1 WB 33.96 (https://dejure.org/1996,10161)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 1 WB 33.96 (https://dejure.org/1996,10161)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen bestimmten Dienstposten und auf Beförderung - Kein Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Verwendung von Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung - Keine rechtsverbindliche Zusage bei ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 75.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).

    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, kann und darf es nicht Aufgabe des Gerichts sein, die Einschätzung der personalbearbeitenden Vorgesetzten durch eine eigene oder andere Einschätzung zu ersetzen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten zum 1. Oktober 1995 mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Dabei hat der BMVg allerdings zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG; BVerwGE 76, 336).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).

    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf dem von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, nur ausgesprochen werden könnte, wenn der BMVg sein Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausüben könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (BVerwGE 86, 25 [f.]).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Eine verbindliche Zusage im Rechtssinne setzt voraus, daß die entsprechende Äußerung mit Bindungswillen in dem von dem Soldaten geltend gemachten Sinn von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259 f.]>).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165 [ff.]>).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, kann und darf es nicht Aufgabe des Gerichts sein, die Einschätzung der personalbearbeitenden Vorgesetzten durch eine eigene oder andere Einschätzung zu ersetzen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94

    Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 33.96
    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 75.95 -).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Hier gilt vielmehr uneingeschränkt der Grundsatz des § 3 SG , wonach der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden ist (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 32.96 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 33.96 -).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung

    Dagegen führt das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg; Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrundeliegt (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 33.96 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 18.98

    Ablehnung des Antrags eines Offiziers bei der Besetzung eines neuen Dienstpostens

    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 33.96 -).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 105.96

    Anspruch eines Soldaten auf Versetzung auf einen bestimmten Dienstposten aus

    fehlt (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 33.96 -).
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